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Prozess nach Ruferteilung

Reiter

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben den Ruf auf eine unserer Professuren erhalten. Wir freuen uns auf Sie!

Hier erhalten Sie Informationen zu den nun folgenden Schritten sowie zu Ihren hochschulinternen Ansprechpersonen.

Folgende Schritte erwarten Sie nun:

Mit Erhalt des Rufschreibens sollten Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Rektor (Kontaktdaten siehe unten) melden - idealerweise mit der Information, dass Sie an der Rufannahme interessiert sind. Mit dem Rektoratssekretariat sprechen Sie dann einen Termin zum ersten Kennenlernen ab.

Unsere Personalstelle schickt Ihnen im Anschluss folgende Dokumente:

  • Entwurf der Leistungsvereinbarung
  • Muster der Berufungsvereinbarung (ausgestellt durch die Behörde)
  • Berechnung Ihrer Besoldungshöhe auf Grundlage der vorliegenden Informationen aus Ihren Bewerbungsunterlagen

Bei Ihrem abgesprochenen Termin findet ein erstes Kennenlernen mit Vertreter:innen des Rektorats (i.d.R. Rektor, Kanzler und Rektorreferentin) und häufig des Dekanats statt. Dort wird es erste Abstimmungen zu Rahmenbedingungen, Ausstattung und dem anvisierten Starttermin geben. Ein Protokoll über die Besprechungsergebnisse geht Ihnen im Anschluss zu.

Nach dem ersten Kennenlernen können weitere Abstimungen mit dem Rektorat und dem Dekanat erfolgen. Die Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten. Sie erhalten eine finale Leistungsvereinbarung und ggf. eine Nebenabrede, in welcher darüber hinausgehende Dinge geregelt sind.

Sie und der Rektor sind sich einig geworden! Sie teilen ihm schriftlich - gerne auch per E-Mail - mit, dass Sie den Ruf annehmen.

Von der Personalstelle erhalten Sie ein Schreiben für die amtsärztliche Untersuchung, mit dem Sie sich an Ihr Gesundheitsamt wenden. Zudem erhalten Sie ein Schreiben zur Beantragung Ihres Führungszeugnisses.

Zur Ernennung sind weitere Unterlagen notwendig. Neben einzureichenden Vordrucken, die Sie von der Personalstelle erhalten, bringen Sie zu einem Termin mit der Personalstelle folgende Unterlagen im Original (keine Kopien!) mit:

  • Hochschulzeugnisse
  • Promotionszeugnis
  • Arbeitszeugnisse
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde & Geburtsurkunde der Kinder

Wenn alle Unterlagen beisammen sind, erfolgt die feierliche Ernennung! Der Rektor und Sie unterzeichnen die Berufungs- und Leistungsvereinbarung, Sie legen den beamtenrechtlichen Eid ab und erhalten im Anschluss die Ernennungsurkunde.

Unsere Organisationsentwicklung begleitet Sie im Rahmen der strukturierten Eingangsphase in Ihrem ersten Jahr an unserer Hochschule. Vorab findet ein Personalentwicklungsgespräch statt, um Ihre Bedarfe und Wünsche zu identifizieren

Das Dekanat wird erneut mit Ihnen in Kontakt treten, um die Lehrplanung für Ihr erstes Semester durchzuführen.

Ihre Ansprechpersonen:

Dekan Fachbereich 1 (Technologie)
Prof. Dr.-Ing. Günter Deiler

Dekan Fachbereich 2 (Management und Informationssysteme)
Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard M. Feldmeier

Zentrale Frauenbeauftragte nach BremHG:
Prof. Dr. Hannah von Gröhnheim
Prof. Dr. Imke Lang

Dezentrale Frauenbeauftragte:
Fachbereich 1 (Technologie): Prof. Dr.-Ing. Frederike Reimold
Fachbereich 2 (Management & Informationssysteme): Prof. Dr. Barbara Kleine-Kalmer

Dirk Hagelstein, dhagelstein@hs-bremerhaven.de, Tel. 0471-4823-451